Geschichte Das Ende – 886 Jahre nach der ersten Währung

[Harzkäse]
[Das Wappen]
[Übersicht]
[Vorgeschichtliche Funde]
[Ein Blick durch das Kaleidoskop]
[Aus alten Urkunden]
[Kurzer einfeltiger nothwendiger Bericht]
[Der Harzer hat das Käsebacken überdauert]
[Rundgang durch das alte Dorf]
[Entwicklung der Landwirtschaft]
[Der grosse Hof]
[Die Flurnamen]
[Geschichten aus dem Knauf]
[Doch einen Bahnhof wollten sie nicht]
[Warum Immenrode keine Badeanstalt bekam]
[1000 Jahre dazwischen]
[Als der Krieg zu Ende war]
[Doeneken]
[Unser Okerstand]
[Viele Bruennlein fliessen]
[Wieder Chancen für die Weddekrebse]
[Das Ende 886 Jahre nach der ersten Währung]
[Einigkeit macht stark]
[Wer will fleißige Handwerker sehn]
[Hol mir mal die Suelzepresse]
[Über 100 Jahre Schützentradition]
[Brieftaubensportverein ‚Harzbote-Immenrode‘]


(Karl-Heinz Impe)

Die Neugliederung im Nahbereich Vienenburg im Rahmen der niedersächsischen Gebiets- und Verwaltungsreform war „von langer Hand“, vorbereitet worden. Bereits Ende der sechziger Jahre leitete das Land Niedersachsen auf der Grundlage eines Raumordnungsgutachtens eine Neugliederung der niedersächsischen Gemeinden ein.

Nach heftiger und leidenschaftlicher Diskussion über die Zuordnung der einzelnen Gemeinden – der Zusammenschluss auf freiwilliger Basis war gegeben und wurde praktiziert legte Innenminister Lehners, schneller als allgemein erwartet, den beteiligten Kommunen im Harzraum im Oktober 1970 einen „Diskussionsvorschlag für die Neugliederung der Gemeinden« vor. Die Stellungnahmen der Landkreise, Gemeinden und der Stadt Goslar mussten dem Minister bis zum 14. Dezember 1970 vorgelegt werden. In der Zeit vom 4. – 8. Januar 1971 erfolgte die Bereisung des Nahbereichs. Sie hatte das Ziel, „die Anschauung von dem neu zu ordnenden Bereich zu vermitteln und den kommunalen Körperschaften Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen an Ort und Stelle zu erläutern und zu ergänzen«. Auf dieser Grundlage wurden die Neuordnungsvorschläge in Form von Gesetzesentwürfen erarbeitet und in das in der Niedersächsischen Gemeindeordnung vorgesehene Anhörungsverfahren eingebracht.
Der Harzraum wurde in ,,14 Zuordnungsbereiche« aufgegliedert. Wegen der Größe und Ausstattung mit zentralen Einrichtungen wurde die Stadt Vienenburg als Grundzentrum ausgewiesen. Hinzugeordnet wurden die Gemeinden Immenrode, Lengde, Lochtum, Weddingen und Wiedelah. Die Neugliederung erfolgte nach Anhörung aller Gemeinden aufgrund des Harzgesetzes vom 29. Februar 1972. Am 12. Mai 1972 unterzeichneten die Bürgermeister und Gemeindedirektoren sowie der Stadtdirektor von Vienenburg in der Stadthalle von Vienenburg den Gebietsänderungsvertrag.

Auch in der Gemeinde Immenrode gab es im Vorfeld lange Diskussionen über einen freiwilligen Zusammenschluss. Im Gespräch war die Bildung einer Großgemeinde mit Hahndorf, Jerstedt und Dörnten, besonders aber der Anschluss an die Stadt Goslar Der Anschluss an Goslar wurde verworfen, da man seinerzeit befürchtete, in der großen Stadt Goslar im Rat der Stadt nicht stark genug vertreten zu sein und dort nicht genügend Gehör zu finden. Aufgrund des Größenverhältnisses Vienenburg – Immenrode glaubte man, in Vienenburg besser vertreten zu sein und die eigenen Ziele besser durchsetzen zu“ können. Ein weiteres Argument gegen den Zusammenschluss mit Goslar, das heute noch vielfach belächelt wird, war: „Wir können unsere Schweine nicht mehr in Immenrode schlachten, sondern müssen zum Schlachthof nach Goslar«. Für den damaligen Gemeinderat war das offensichtlich ein schwerwiegendes Argument.

Da Immenrode nach Goslar orientiert war – weiterführende Schulen, Pendlerverkehr zur Arbeitsstätte, bessere Verkehrsanbindungen, Bauland zwischen Goslar und Immenrode (die Grenze verläuft unmittelbar vor Ohlhof) – hätte sich der Anschluss nach Goslar viel eher angeboten. Die Befürworter konnten sich aber nicht durchsetzen. Da eine Einigung über den freiwilligen Anschluss nicht erzielt werden konnte, wurde Immenrode vom „Diskussionsvorschlag« überrollt, was zwangsläufig die Eingliederung nach Vienenburg zur Folge hatte. Der abgeschlossene Gebietsänderungsvertrag über die Eingliederung der Gemeinden Immenrode, Lengde, Lochtum, Weddingen und Wiedelah in die Stadt Vienenburg aufgrund der Beschlüsse der Räte regelt in 14 §§ die wichtigsten Grundsätze dieses Zusammenschlusses.

Hierbei nimmt der § 9 „Förderung der Gemeindeteile und Vereinbarung einzelner Maßnahmen«, eine Schlüsselstellung ein. Hier verpflichtet sich die Stadt Vienenburg, die den bisherigen Gemeinden entsprechenden Gemeindeteile im Rahmen ihrer Möglichkeiten so zu fördern, dass diese Gebiete in ihrer Entwicklung durch die Eingliederung nicht beeinträchtigt werden. Außerdem sollen die durch Ratsbeschlüsse der eingegliederten Gemeinden festgelegten und aufgezeichneten Entwicklungstendenzen auch in Zukunft weiter verfolgt und gefördert werden.