Geschichte Aus alten Urkunden

[Harzkäse] [Das Wappen] [Übersicht] [Vorgeschichtliche Funde] [Ein Blick durch das Kaleidoskop] [Aus alten Urkunden] [Kurzer einfeltiger nothwendiger Bericht] [Der Harzer hat das Käsebacken überdauert] [Rundgang durch das alte Dorf] [Entwicklung der Landwirtschaft] [Der grosse Hof] [Die Flurnamen] [Geschichten aus dem Knauf] [Doch einen Bahnhof wollten sie nicht] [Warum Immenrode keine Badeanstalt bekam] [1000 Jahre dazwischen] [Als der Krieg zu Ende war] [Doeneken] [Unser Okerstand] [Viele Bruennlein fliessen] [Wieder Chancen für die Weddekrebse] [Das Ende 886 Jahre nach der ersten Währung] [Einigkeit macht stark] [Wer will fleißige Handwerker sehn] [Hol mir mal die Suelzepresse] [Über 100 Jahre Schützentradition] [Brieftaubensportverein ‚Harzbote-Immenrode‘]


oder: auf dass er sich schatzen ließe, ein jeglicher in seinem Ort (aus alten Urkunden).

Inhalt

Gebrauchsanweisung zu den Registern
Die Kopfsteuerliste von 1648
Das Seelenregister von 1701
Die Immenröder Häuser erhalten Brandkatasternummern
1773 zahle jeder drei Mariengroschen
Dorfplan um 1770
Das 19. Jahrhundert
Die Generalseparation
Die Spezialteilung und Verkoppelung
Gebrauchsanweisung zu den Registern.
Es handelt sich um statistisches Material, das die Behörden seinerzeit für bestimmte Zwecke anfertigen ließen. Damit diese dürren Angaben nicht zu langweilig sind, habe ich sie erläutert. Es tauchen Namen auf, die längst vergessen sind; andere finden wir noch heute in unserem Dorf. Besitzverhältnisse werden beschrieben, Viehbestande genau vermerkt, steuerliche Belastungen angegeben.

Vergleiche mit der heutigen Zeit sind möglich, nehmen Sie nur einmal die Größe der Familien oder die landwirtschaftlichen Ertrage. Trotzdem reichen diese Daten nicht aus, die Atmosphäre der vergangenen Epochen wiederzugeben. Dazu braucht man Phantasie oder viel Sachkenntnis. Die folgenden Beitrage sollen dazu Anstö0e geben. Unterhalten Sie sich mit den Kindern über die »gute, alte Zeit«.

Zeitlich war es mir nicht möglich, zu den einzelnen Höfen eine »Hausgeschichte« zu erstellen. Bei einigen Immenröder Familien sind sie jedoch vorhanden (R. Wolf, H. Fricke, H. Papendieck).

Versuchen Sie es doch einmal selbst! Spätestens im Jahre 2036 wird man dafür dankbar sein.
Suchen Sie im Brandkatasterverzeichnis »Ihre« Hausstelle heraus und verfolgen Sie diese rückwärts bis zu den ältesten Verzeichnissen. Legen Sie eine Akte an mit den Besitzern und deren Familien, tragen Sie Bauvorhaben ein, fügen Sie alte und neue Bilder Ihres Anwesens dazu – legen Sie eine Haus- und Familienchronik an.

Ein bisschen Sachkunde
Den Bauernstand unterschied man nach Ackerleuten (Ackermännern, Vollspannern), Halbspannern und Kotsassen (Kötern). Ebenso gab es noch Doppelkotsassen und Viertelkotsassen.
Ackerleute, Halbspanner und Kotsassen waren als »Reiheleute« berechtigt, das genossenschaftliche Eigentum der Dorfschaft mit abgestuften Anteilen zu nutzen, z. B. die Weiden und Anger, Holzungen, Flachsrotten, Eichelmast usw. Den anderen Dorfbewohnern, also den Nichtbauern, stand dieses Recht nicht zu. Bei entsprechenden Gegenleistungen erlaubten die Reiheleute jedoch den Brinksitzern und Hauslingen, am genossenschaftlichen Eigentum teilzuhaben (Holzsammeln, Lehmschlag, Mergelabbau). Mit der Separation horte dieses für beide Seiten vorteilhafte Miteinander jedoch auf. Mehr dazu unter Separation.

Die heutigen Landwirte unterscheiden die Reiheleute meistens nach der Pferdeanzahl bzw. den Gespannen. Der Ackermann besaß demnach 4 Pferde, der Halbspanner 2 Pferde, der Köter keine Pferde (Kuhbauer). Ein Blick in die Aufstellung von 1664 zeigt jedoch, dass die Pferdeanzahl kein Unterscheidungsmerkmal ist. Dort haben selbst die Köter durchgehend 4 Pferde. Auch der Landbesitz ist kein sicheres Unterscheidungsmerkmal. Der Status einer Hofstelle ergab sich aus den Diensten und Abgaben, die der Hofinhaber zu leisten hatte. Diese Belastungen waren an die Hofstelle gebunden. Beispielsweise hatte eine Ackermanns-Hofstelle Hand- und Spanndienste beim Amt zu leisten, der Köter jedoch nur Handdienste.

Im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts wurden diese Dienste und Abgaben abgelöst (dazu mehr an anderer Stelle), die Bezeichnungen verloren damit ihre Berechtigung. Sie wurden jedoch gern auch in späterer Zeit benutzt, teilweise noch heute. Die Brinksitzer besaßen lediglich eine Hausstelle mit etwas Gartenland, entweder abgeteilt von einer Reiheleutestelle oder am Dorfrand; eben »upp’n Brinke«.

Was sollten die Söhne auch tun, die den Hof nicht bekamen? Beim Bruder als Knecht bleiben ? Dann konnten sie keine Familie ernähren. Ein Handwerk erlernen? Das konnte klappen. Unsere Brinksitzer ähneln den westfälischen Hagestolzen. Die Wirtschaft reichte eben nur dazu, einen Junggesellen zu ernähren. Unter den Hauslingen sind jene Bewohner zu verstehen, die sich eingemietet hatten. Sie besaßen also weder ein eigenes Haus noch eigenes Gartenland. Schafften sie es zu einem Hausanbau, nannten sie sich Anbauer. Die Standesunterschiede bei unseren Vorfahren bestimmten nachhaltig das dörfliche Leben.

Dienste und Abgaben
Die Hand- und Spanndienste mussten die Immenroder Reiheleute bei ihrem Gerichtsherren, dem Amte Wiedelah ableisten. Für einen Ackermann bedeutete es, 2 Tage je Woche mit dem Gespann dort zu erscheinen. Diese Arbeiten hatten Vorrang vor der eigenen bäuerlichen Tätigkeit. Die landwirtschaftlichen Arbeiten des Amtes wurden also von dienstpflichtigen Bauern erledigt (Pflügen, Ernten, Düngung, Holz- und Steinfuhren u. a.). Diese Arbeiten erforderten viel Organisation seitens des Amtes. Es hatte die Dienstpflichtigen auch zu beköstigen; ich glaube aber kaum, dass dadurch die Arbeitsfreude stieg.

Den ständigen Ärger auf beiden Seiten können Sie sich vorstellen. Ein Beispiel: Bestes Wetter – Erntewetter. Aber: Alle Bauern ab auf die Acker des Amtes Wiedelah. 2 Tage später Regenwetter! Etwas besser wurde es, als die Dienste mit Geld abgegolten werden konnten. Später wurden diese Dienste mit viel Geld völlig abgelost (s. an anderer Stelle). Von den vielen Abgaben, welche die Hofstelleninhaber aufzubringen hatten, war der Zehnte am drückendsten und bekanntesten. Ursprünglich eine Abgabe zur Finanzierung der Kirche, wurde er später verliehen, verpfändet und verkauft. Der »große Zehnte« betraf die Feldfrüchte (Getreide); zum Lagern dienten die »Zehntscheunen«. Der »kleine Zehnte« umfasste Gemüse, der »Blutzehnte« Viehabgaben. 1761 z. B. betrug die Ernte bei guten Wetterbedingungen ungefähr das Dreifache der Aussaat. Jede zehnte Stiege musste abgeführt werden. Bei guter Ernte, schlechter Ernte, Fleiß, Faulheit, Unglücken. Da überlegte es sich der Bauer, ob er Tag und Nacht arbeiten sollte, um die Ertrage zu erhöhen. Vorteile ergab es hauptsachlich für den Zehntherren.

Anfang des 19. Jahrhunderts waren dem Kloster Neuwerk 675 Morgen der Immenroder Feldmark zehntpflichtig. Für die anderen Ackerflächen gab es selbstverständlich auch Zehntherren. Den Blutzehnten des Klosters mussten 25 Hofstellen aufbringen (25 Gänse, 24 Hühner). Neben dem Zehnten gab es noch Grundzinsen (Acker, Wiesen) und Hofzinsen, Meierzinsen, Erbzinsen usw., usw.
Diese Liste der Dienste und Abgaben ist also nicht vollständig, die nicht an den Hof gebundene steuerliche Belastung auf Waren, Einkommen u. a. überhaupt nicht berücksichtigt.
Alte Masse und Gewichte
1 Hufe = 30 Morgen = 7,5 ha
1 hannoverscher Morgen: vor 1836 = 2.608 qm nach 1836 = 2.621 qm
1 hildesheimer Ruthe = 4,47 m
1 braunschweiger Ruthe = 4,57 m
1 Scheffel = 2 Himpten; 8 -12 Himpten im 15. Jahrhundert
1 Himpten (Hohlmass von 31,15 Litern)
1 Himpten = 25 kg Roggen (goslarsche Himpten) (nach Getreideart unterschiedlich)
Das älteste Zeugnis über die Einwohner und Besitzverhältnisse
unseres Dorfes entnahm ich dem Erbregister des Amtes Wiedelah von 1548. Es handelt sich dabei um einen kurzen Auszug. Nach der Stiftsfehde (1519 – 1523) musste der Fürstbischof von Hildesheim u. a. auch unser Dorf an den Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel abtreten. Der Herzog benötigte für seine vielen Kriegszuge und die Hofhaltung viel Geld. Um sich über die wirtschaftliche Lage des Amtes Wiedelah einen Oberblick verschaffen zu können, ließ er diese ausführliche Bestandsaufnahme (genannt Erbregister) anfertigen.

Wir erfahren bezüglich Immenrodes die Namen der Hofstelleninhaber, die Lage der Acker- und Wiesenflachen, die Grundherren, den Inhaber des Zehnten, die Hohe der Abgaben und Dienste. Der Frucht- und Fleischzehnte kam dem Kloster Neuwerk zu. Die Ortschaft Ebelingerode (Richtung Hahndorf) war wüst. Ein Teil der Feldmark kam zu Immenrode, des Rest zu Hahndorf. 230 Morgen betrug unser Feldmarkanteil im Jahre 1548.
Die Grundherren dieses Anteiles saßen in Goslar. Den Zehnten beanspruchte das »Heilige Kreuz« in Goslar. Auch Doringerode (s. Wüstungsartikel Thielemann) bestand nicht mehr. In den Pfarrarchivunterlagen steht neben anderen Unrichtigkeiten auch der Name Darlingerode. Ein Darlingerode liegt übrigens westlich von Wernigerode. Pastor Rover schreibt, dass Darlingerode zwischen 1561 und 1580 abgebrannt sei. Ihm waren die genauen Unterlagen des Erbregisters wohl nicht bekannt. Doringerode war schon 1548 wüst, 270 Morgen der Doringeroder Feldmark gehörten damals bereits zur Immenroder Feldmark. Den Doringeroder Zehnten fand ich erst im 19. Jahrhundert wieder ( s. an anderer Stelle). Thielemann vermutet die Wüstung Doringerode westlich der Oker am Fuße des Krähenholzes. Nach meiner Meinung lag das Dort östlich der Oker im Braunschweigischen am Hurlebach (Straße Probsteiburg – Harlingerode) .

Am Fuße des Krähenholzes lag die Ortschaft Isigerode (Ysigerode). 1277 wird es im Kopialbuch Wöltingerode erwähnt, 1316 und 1467 taucht es ebenfalls mit Namen auf. Nach meiner Meinung hat Petke recht, der dieses Dort »im Steinfelde rechts unter dem Kreyenberge« lokalisiert.

Zum Land und den Grundherren
Landbesitz hatten die Immenroder in der eigenen Feldmark (ca. 1170 Morgen), in der Ebelingeroder Feldmark (ca. 230 Morgen) und in der Doringeroder Feldmark (ca. 270 Morgen) .
Grundherren waren :
Kloster Neuwerk (Goslar) 360 Mg.
Kloster Waltingerode 65 Mg.
Goslarer Burger 378,5 Mg.
Kloster Walkenried 375 Mg.
Heiliges Kreuz (Goslar) 68 Mg.
Kirche Immenrode 66 Mg.
Pfarrer Immenrode 177 Mg.
Die Hofherren :
Eigenbesitz: 1
Pfarrer Immenrode: 3
Kloster Walkenried: 2
Goslarer Burger: 13
Kloster Neuwerk: 3
St. Stephanie: 1
Immenroder Bauern : 4.
Auffallend sind einige Köther ohne nennenswerten Landbesitz. Normalerweise waren ca. 5 Mg. nötig, u m ei ne solche Hofstelle überhaupt erhalten zu können. Wurde ein Hof geteilt, hatten 2 Höfe Dienste und Abgaben zu leisten. Und daran war der Herzog interessiert.
Erbregister von 1548 (bis auf die Personennamen in heutiger Schreibweise):
Die Kirche : 2 Hufen Land und 2 Morgen Wiese
Die Pfarre :4 Hufen Land, zehntfrei und zwei Morgen Wiese (Kloster Wöltingerode)
Der Opfermann : 4 Morgen Land (Kirche)
Die Schäferei :Haus Wiedelah
Dienstpflichtige, ganze Ackerleute:
Henningk Molenhof : 3 1/2 Hufen Land/Hof (Kloster Neuwerk), 1 Hute Land (Kloster Neuwerk), 1 Wiese zu Ebelingerode 1 1/2 Morgen (Kloster Wöltingerode), 1 Morgen Wiese (Bürger in Goslar), 1 1/2 Morgen Wiese (Kloster Walkenried)
Tiele Fricken :
3 Hufen Land zu Doringerode (Kloster Walkenried), Hof (Pfarrer), 6 Morgen zu Doringerode (Bürger in Goslar), 1 1/2 Morgen Wiese zu Doringerode (Kloster Walkenried), 3 Morgen Wiese (Heiliges Kreuz)
Steffen Degen: 6 Hufen Land/Hof (Bürger in Goslar), 6 Morgen Wiese (Kloster Walkenried) zu Ebelingerode
Hermen Fricken : 3 Hufen Land/Hof zu Immenrode und Ebelingerode (Kloster Walkenried), 1 Hufe Land (Halberstadt), 6 Morgen Wiese zu Ebelingerode (Heiliges Kreuz Goslar), 2 Morgen und 1 Morgen zu Doringerode, 6 Morgen zu Ebelingerode und 3 Morgen Wiese zu Ebelingerode (Kloster Walkenried)
Hans Dicken : 2 Hufen Land (Kirche), 1/2 Hufe zu Ebelingerode (Kloster Walkenried), Hof (Pfarrherr), 5 Morgen Wiese zu Ebelingerode (Kloster Walkenried)
Hans Weidemann : 4 Hufen Land/Hof (Kloster Neuwerk), 1 Hufe zu Doringerode (Domprobstei), 4 Morgen Wiese (Kloster Wöltingerode)
Heinrich Bock: 3 1/2 Hufen/Hof (Kloster Neuwerk), 1 Hute zu Ebelingerode (Kloster Walkenried), 5 Morgen Land (Bürger in Langelsheim), 1 Morgen Wiese zu Ebelingerode (Kloster Walkenried)
Halbspänner:
Henicke Molenhof: 2 Hufen Land (Bürger in Goslar)
Andreas Berghane : 1 1/2 Hufen Land/Hof (Bürger in Goslar), 1 Hute Land zu Ebelingerode (Kloster Walkenried)
Dienstpflichtige Köther:
Hans Bahns :1 1/2 Hufen Land, 3 Morgen Wiese zu Ebelingerode (Kloster Walkenried), Hof (Bürger in Goslar)
Hans Arends : 1 Hufe Land/Hof (Pfarrer St, Stephanie), 3 Morgen Wiese zu Ebelingerode (Kloster Walkenried), 7 1/2 Morgen zu Doringerode (Bürger in Goslar)
Curdt Schraders : 1 1/2 Hufen zu Ebelingerode (Kloster Walkenried), Hof (Bürger in Goslar), 3 Morgen Wiese zu Ebelingerode (Kloster Walkenried)
Herbart Stroppelhoike :1 1/2 Hufen/Hof (Bürger in Goslar)
Hans große Henningh : 1 Viertel Land (Bürger in Salzgitter), Hof (Steffen Dege), 12 1/2 Morgen Land zu Doringerode (Kloster Wöltingerode) 10 Morgen zu Doringerode (Bürger in Goslar), 2 Morgen Wiese zu Ebelingerode (Kloster Walkenried), 1 Hufe Land vom Pfarrer, die er ihm selbst pflügt (Rügt, dass der Pfarrer die Hute selbst gebraucht).
Hieronimus Astenbegh : 1 1/2 Hufen Land zu Doringerode (Kloster WöItingerode), 1/4 Land (Pfarrer)
Heinrich Molenhoff: 10 Morgen Land (Pfarrer), Hof (Bürger in Goslar)
Harbort Dicken : 6 Morgen Land (Pfarrer), Hof (Kloster Walkenried), 2 Morgen Land zu Doringerode (Bürger in Goslar)
Luddicke Fischer: 2 Hufen Land zu Doringerode (Heiliges Kreuz)
Andres Boiles : 3 Morgen Land (Pfarrer), Hof (Bürger in Goslar)
Johann Weschen: Hof (Bürger in Goslar), 1 Morgen Wiese zu Ebelingerode (Kloster Walkenried) Henningh Schillingh : Hof (Steffen Dege)
Henni Schulten : Hof (Henningh Molenhoff)
Ludloff Wittekopff : Hof (Bürger in Goslar)
Bernt Winghelmaus : Hof (Bürger in Goslar)
Valentin Wulffes : Hof (Hans Weidemann)
Hans Mertens : Hof (Bürger in Goslar)
Luddicke Dicken : Hot (Pfarrer)
Jochim Diriches : Hof (Kirche)

Summe aller Dienstpflichtigen zu Immenrode;
insgesamt 28, davon :
Ganze Ackerleute: 7
Halbspanner: 2 Köther: 19

nach oben
zurück
zur Startseite
Die Kopfsteuerliste von 1648
Die Liste stammt aus dem letzten Kriegsjahr des verheerenden 30jahrigen Krieges. Eine dürre Aufstellung, welche die Entvölkerung und den Niedergang der Höfe widerspiegelt. Lediglich zwei Vollspanner (Ackerleute) gab es noch (Nr. 38, Nr. 2) sowie den Krüger (Nr. 1).
Bei den Halbspannern wirtschafteten weiterhin 2 Bauern (Nr. 27, Nr. 54). Von den Kotsassen waren 13 Hofstellen übriggeblieben. Leider besitzen wir keine Unterlagen, die uns Einzelheiten über das Kriegsgeschehen in Immenrode berichten. Aber Lutter, Schladen und Harzburg waren nicht weit entfernt. Im Amte Harzburg z. B. lebten nach Ende des Krieges nur noch 1/5 der Bevölkerung. Mit der Bademutter ist die Hebamme gemeint. Hinter verschiedene Namen habe ich die spätere Brand-Katasternummer nachträglich eingefugt.
Kopfsteuerliste von 1648 Immenrohde
Vollspenner
Andreas Plumeyer hat einen Jungen…
Hermen Fricken 2 Jung
der Krueger kontribuiret, hat 2 Megde…

AUK_bild1

Lorenz Wesch Halbspenner hat einen Knecht undt eine Magt
Hermen Dicken hat seine Dochter undt einen Jungen

Cothsaßen
Hanß Dicken hat einen Jungen und eine Magt
Henni Weschen eine Magt
Hanß Ruebarch einen Jungen
Jorgen Fricken einen Jungen
Andres Vorlop hat niemandt…
Peter Sander hat einen Knecht undt Magt
Jacob Strepelheike hat einen Knecht
Henni Bahns einen Jungen und Magt
Hans Linnenberg eine Magt
Gorth Wulff eine Magt
Jorgen Steckhan einen Jungen
der Schmedt einen Jungen
Lorenz Koch eine Magt
der Kuehirte
der Schweine
die Bademutter ist gestorben

nach oben
zurück
zur Startseite
Das Seelenregister von 1701
entstand 50 Jahre nach dem 30-jährigen Krieg. Die Bevölkerungszahl erscheint im Vergleich zu 1664 rückläufig, allerdings sind die Bewohner der Domkapitelhofe nicht erfasst worden. Es gelang mir, fast allen Hofstellen die spätere Hausnummer (Brandkatasternummer) zuzuordnen.
Das Seelenregister verzeichnet insgesamt 80 Einwohner (Personenzahl je Haushalt im Klammern), davon sind 174 evangelisch und 6 katholisch.
Pastor Petrus Friccius, Frau, 5 Kinder (7)
Kuster Philippus Schnelle, Frau, 4 Kinder (6)
Bartholdt Sültemeyer, Frau, 1 Kind (3)
Hans Fricken, Frau, 5 Kinder (7)
Jacob Boßen, Frau, 2 Kinder (4)
Henrich Sott, Frau, 4 Kinder (6)
Herman Fricken, Frau, 2 Kinder (4)
Hans Boßen, Frau, 4 Kinder (6)
Peter. Wißen, Frau, 2 Kinder (4)
Hans Großehennig, Frau, 3 Kinder (5)
Hennig Niemeyer, Frau, 2 Kinder (4)
Hans Himstedt, Frau, 3 Kinder (5)
Henrich Plumeyer, Frau, 4 Kinder (6)
Hans Tielen, Frau, 3 Kinder (5)
Hans Voß, Frau (2)
Henrich Laudan, Frau, 3 Kinder (5)
Friedrich Schlüter, Frau (2)
Hennig Ruberg, Frau (2)
Hans Weschen, Frau, 6 Kinder (8)
Henrich Tielemann, Frau, 4 Kinder (6)
Levin Fricken, Frau, 5 Kinder (7)
Andres Wulff, Frau, 2 Kinder (4)
Henrich von Hoffe, Frau, 4 Kinder (6)
Hans Dietherichs, Frau (2)
Hennig Wulff, Frau, 3 Kinder (5)
Jörgen Weschen, Frau, 4 Kinder (6)
Jacob Vorloep, Frau, 3 Kinder (5)
Conrath Wulff, Frau, 4 Kinder (6)
Hennig Tielemann, Frau, 3 Kinder (5)
Peter Fricken, Frau, 2 Kinder (4)
Mauritz Fricken, Frau, 2 Kinder (4)
Henrich Immenrodt, Frau, 1 Kind (3)
Andreß Dicken, Frau (2)
Jorgen Loeff, Frau (2)
Hennig Mielken, Frau (5)
Hennig Unverhauen, 4 Kinder, Frau kath. (6)
Heinrich Meyer, der Krüger, 4 Söhne kath., Frau, 2 Töchter evang. (8)
Nr. 65
Nr.66
Nr.57
Nr.3
Nr. 39
N r. 54
Nr.2
Nr.8
Nr.9
Nr. 10
Nr. 11
Nr. 12
Nr. 14
Nr.13
Nr.26
Nr. 27 (29)
Nr. 28
Nr.31
N r. 34
Nr. 32
N r. 33
Nr. 40
Nr. 37
Nr. 49
Nr. 41
Nr.42
Nr. 43
Nr. 50
Nr. 51
Nr. 55 (56)
Nr.53
Nr.59
Nr. ?
Nr. 56? (55?)
Nr. ?
Nr. ?

Nr. 1

nach oben
zurück
zur Startseite
Die Immenröder Häuser erhalten Brandkatasternummern (Hausnummern)
Eine Verordnung des Fürstbischofs von Hildesheim führte im Jahre 1765 zur Gründung einer Brand-Versicherungs-Gesellschaft. Alle abgabepflichtigen Untertanen mußten ihre Hauser versichern. Der Wert wurde geschätzt, die Gebuhr festgelegt, eine Brandkatasternummer zugeteilt. So geschah es auch in Immenrode. Ein Gluck für die Heimatforscher. Diese Brandkatasternummern wurden zu Hausnummern und hielten sich bis zur Eingemeindung im Jahre 1972. In vielen Jahrzehnten prägten sie sich ein; viele unserer älteren Mitbürger kennen sie heute noch. In den Dorfplan von 1770 sind nicht alle Hausstellen eingezeichnet (Platzgrunde). Hauptsachlich sind es Häuser, zu denen kein Land gehörte. Die Hausnummernliste dagegen ist vollständig und kann weiterhelfen.

Die zugeteilte Brandkatasternummer sagt nicht aus, dass die Nr. 1 das älteste Haus ist. Wir können nur davon ausgehen, dass die aufgeführten Häuser um 1765 bereits vorhanden waren (zumindest die Hausstelle, denn viele Häuser brannten ja ab und wurden neu gebaut). Im Pfarrarchiv befindet sich eine Liste der Häuser, die im 17. Jahrhundert vorhanden waren. Da bei ihr die Katasternummern nicht angegeben sind, ist eine Lokalisierung der Hausstellen schwierig. Allerdings sagt der Baustil dem Fachmann einiges über die Erbauungszeit eines Hauses.

Warum wurde die Brandversicherung eingeführt?
Die verschiedenen Höfe hatten Dienste zu leisten und Abgaben zu entrichten (s. Artikel Abgaben und Dienste). Brannte ein Hof ab, entfielen diese Einkünfte für die Grundherren. Sie bemühten sich daher beim Landesherren, diese Zwangsversicherung durchzusetzen. Der Grund war also nicht Menschenfreundlichkeit, sondern die Sorge um den regelmäßigen Fluss der Taler. Der Beweis: Verschiedene Hofstellen waren nicht mit Abgaben und Diensten belastet (z. B. Pastor, Schulmeister, Pfarrwitwentum, Domkapitelhöfe). Für diese Hofstellen war eine Versicherung darum auch nicht vorgeschrieben. Ihre Hausnummern fallen aus der normalen Reihung heraus. Sie konnten sich jedoch freiwillig versichern. Die Vorteile einer Brandversicherung lagen auf der Hand. Unbebaute (wüste) Bauplätze hatten laut Verordnung vorsorglich ebenfalls eine Nummer zu erhalten. Mit der Nummerierung wurden die Amtszimmermeister betraut; sie hatten auch den Hauswert festzustellen.

Der § 5 der Instruktionen sagt aus: »Bei welchem Hause in einem Orte der Anfang der Nummerierung, also mit Nr. 1, gemacht wird, ist willkürlich, von dem Hause muss in der Reihe fortgefahren werden, wobei dann gar kein Unterschied zu machen ist, es mag in solcher Reihe ein Ackermann, – Kothsassen, – Brinksitzer, – Häuslings, – oder Hirtenhaus vorkommen.«

Verteilt wurden also Brandkatasternummern, die sich dann zu Hausnummern entwickelten. Wo begann der Amtszimmermeister aus Wiedelah? Im Westen von Immenrode, genauer gesagt beim Dorfkrug (heute »Deutsche Eiche«). Dieser Krug, bereits im 17. Jahrhundert erwähnt, erhielt die Nr. 1. Auf seinem weiteren Weg hielt sich der Zimmermann nördlich der Wedde. Hier lagen auf nicht immer hochwasserfreien Stellen die größeren Höfe. Wohlweislich ging der Zimmermeister nicht zum Südufer; es gab nur Furten, und die Wedde sah vermutlich noch sehr »wildromantisch und natürlich« aus. Oberhalb der jetzigen Weddinger Straße befanden sich keine Gebäude. Die Bundesstraße 82 war damals ein Weg im Garten- und Feldmarkbereich.

Der Verkehr von Goslar nach Weddingen verlief über die Vienenburger und Harlingeröder Straße. Wie schon erwähnt, sparte der Zimmermeister den Pastor und den »Schaulemester« sowie das Pfarrwitwentum in der Reihenfolge aus. Der Hof Nr. 7 (heute O. Sodtke) war vormals der 2. Hof des Domkapitels (im Erbregister von 1548 der Hof des St. Degen). Das Domkapitel verkaufte vermutlich das Haus und den Hof und behielt nur das Land, so dass auf der Nr. 7 im Jahre 1765 ein Kotsasse B. Fricke saß. Auch das Anwesen Nr. 13 (heute Beyer) des Hanß Thiele wurde 1756 aufgeteilt, und zwar auf die Nummern 13, 24 und 25.

Am Ortsende im Osten begann der Zimmermeister seinen Rückweg. Südlich der Wedde lagen viele kleine Hofstellen, der Rückweg ist an den Nummern jedoch nachzuvollziehen. Die Nr. 12 dagegen »erfasste er mit den Augen« auf dem Hinweg, lag diese Hofstelle doch auf der anderen Weddeseite. Vom Hessenhof bestand vermutlich nur noch das Haus (mit einem kleinen Hof). Die Nr. 38, zwischenzeitlich Besitz des Drosten vom Amt Wiedelah, gehörte nämlich 1769 mit seinen Landteilen zu den Hafen Nr. 50, 34 und 26. Der Name lebt in der Hessenstraße fort.

Ab Nr. 35 kompliziert sich der Weg des Zimrnermannes. Orientierte er sich nach der Sicht, der Süd-Nordachse? Zumindest erschwerte sein Vorgehen die Numrnernzuteilung in den älteren Aufstellungen. Im Bereich westlich der Nr. 53 befand sich um 1756 ein weiterer Hof, der in den Unterlagen des Pfarrarchives »Boßen Hofstidde« (auch Boßen-Hof) heißt. Nach Auskunft von Wilhelm v. Hof spielten seine Vorfahren auf einem mit Trümmern versetzten Grundstück, das zwischen seinem Hause und dem Garten von Papendieck lag. Hier vermute ich »Boßen Hofstidde«.

Auch im Bereich der Nr. 57, 55 und 56 gab es Veränderungen. Im Jahre 1624 teilte ein Hans Heine sein Land auf. Es ging an die Höfe Nr. 2 (Herm. Fricke), Nr. 3 (Watzlawik/Lachmund) und Nr. 55/56 (Flick/Mielke). Den Hof Nr. 57 (heute Ewald) besaß ehemals ein Michael Köhler, der ,Immenrode wegen Blutschande verlassen mußte. Nach den Sültemeyers übernahmen ihn die Weddes. Südlich der. Nr. 1 (Deutsche Eiche) vermute ich den Hof der Berkhanes. Der letzte Besitzer hängte sich 1624 auf. Der 1664 noch landlose Krug erscheint später als Halbspännerhof. Vermutlich kam das Land der Berkhanes zur Nummer 1. Krüger war hier 1580 ein Georg Struwe, 1609 ein Hans der Krüger und 1664 ein Heinrich Hartwigh. Henrich Meyer übernahm danach den Krug. Dieser Henrich Meyer war ab 1672 Förster über die » Vierberge « .
Nachfolgend die Liste der Brandkatasternummern (alten Hausnummern) bis 1972 und der heutigen Hausbewohner~ und Straßenbezeichnungen Stand der Katasternummern ca. 1770.
Brandkatasternummer
Heutige Straßenbezeichnung
Bewohner
1
Vienenburger Str. 1
»Deutsche Eiche«
2
Vienenburger Str. 7
Hermann Fricke
3
Harlingeroder Str. 25
Watzlawik/Lachmund
4
Harlingeroder Str. 27
Thielemann
5
Harlingeroder Str. 20
Dr. Bähr (Wegscheider)
6
Vienenburger Str. 6
Friseur Bock
7
Vienenburger Str. 13
O. Sodtke
8
Vienenburger Str. 15
G. Strübig, Schlachterei
9
Vienenburger Str. 24
Diedrichs
10
Vienenburger Str. 28
Tillig/Stibor
11
Winkelstr. 3
H. Mund
12
Winkelstr. 2
Heinr. Wolf
13
Winkelstr. 7
Beyer
14
Winkelstr.4
Ritter
15
Winkelstr.6
H. Gunder
16
Winkelstr. 32, 30,25
(R. Wesche, G. Linde, A. Mann)
17
Winkelstr. 34
E. Wegener
18
Winkelstr. 21
Koch, Hoffmann
19
KI. Wiesengasse 2
Mönnecke
20
KI. Wiesengasse 6,4
W. Voges/»Post-Wolf«
21
Vienenburger Str. 36
G. Wehrstedt
22


23
Mühlenstr. 7
Dalibor
24
Mühlenstr. 5, 3
Scholz/W. Strübig
25
Mühlenstr. 1
R. Koch
26
Mühlenstr.6
H. Lüddecke
27
Mühlenstr.4
R. Diedrichs
28
Mühlenstr. 2
H. v. Glahn
29


30
Am Heisterberg 4
O. Brunke
31
Am Heisterberg 2
O. Ehlers
32
Lehmgrubenstr. 1
E. Becker
33
Lehmgrubenstr. 3
O. Maas
34
Obere Wiesenbergstr. 3
R. Bartels
35
Obere Wiesenbergstr. 4
Walter, Ruhe
36
Obere Wiesenbergstr. 1
Scheffer
37
Harlingeroder Str. 6, 8
Schröder
38
Hessenstr. 1
Treske
39
Lehmgrubenstr. 1
Anger
40
Alter Weg 4
Metz
41
Brunnenweg 6
Herw. Wolf
42
Brunnenweg 4
H. Samblebe
43
Brunnenweg 2
A. Bosse
44
Harlingeroder Str. 16
Heuer
45
Harlingeroder Str. 23
Zimmermann
46
Harlingeroder Str. 21
Alberts
47


48
Harlingeroder Str. 17
R. Brandes
49
Harlingeroder Str. 14
Bake
50
Harlingeroder Str. 12
H. G. Wehrstedt
51
Harlingeroder Str. 10
Priebel
52


53
Harlingeroder Str. 15
I. Bosse
54
Alter Weg 2
Rich. Wolf
55
Schmiedestr. 9
Flick
56
Schmiedestr.26
H. Mielke
57
Schmiedestr. 28
Ewald
58
Forstweg 1
Papendieck
59
Vienenburger Str. 12
Helfer
60
Vienenburger Str. 5
I. v. Hof
61
Schmiedestr. 2
H. Schmidt
62
Vienenburger Str. 40
Ostermann
63
Vienenburger Str. 14

64
Vienenburger Str. 16
H. Strübig
65
Vienenburger Str. 9
Pfarramt
66
Vienenburger Str. 18
Alte Schule, Scholz
67
Vienenburger Str. 5
I. v. Hof

78
Vienenburger Str. 11
Schuer

nach oben
zurück
zur Startseite
1773 zahle jeder drei Mariengroschen
Die Kopfsteuerbeschreibung erfasste 213 Einwohner)
Bei der nachfolgenden Liste von 1769 handelt es sich um eine Land- und Wiesenbeschreibung. Angegeben sind also nur die Landbesitzer bzw. Mitbesitzer bestimmter Hofstellen (Hausnummern). Mehrfachnennungen können also vorkommen (z. B. bei der aufgeteilten Nr. 38, bei den Nr. 10 und 53 – Jochen Schmidt). Der Landbesitz ist hinter dem Namen angegeben. Die Liste von 1773 entstammt einer Kopfsteuerbeschreibung. Es kam also dabei darauf an, wegen der Kriegssteuer die Personen über 14 Jahren zu erfassen. Die Personenzahl steht hinter dem Namen. Ouitzowen-Hoff und Bahns-Hoff (das Vorwerk) wurden ohne Landbesitz in der Urkunde von 1769 und ohne Personenzahl in der Urkunde von 1773 erwähnt. Die Höfe gehörten zum Domkapitel (waren also »staatlich« und statistisch ständig erfaßt). Der Prediger Rover (auch der Schulmeister) erscheinen 1773 am Schluß der Aufstellung (unter Nr. 64). In der Aufstellung von 1769 werden für Immenrode (ohne Vorwerk) insgesamt 1.687 Morgen Ackerland sowie 156,25 Morgen Wiese zuzüglich 15 Morgen Gemeindewiesen genannt. 1773 lebten in Immenrode 213 Einwohner über 14 Jahre. Die Kopfsteuer betrug zur damaligen Zeit je 3 Mariengroschen. Die folgende Aufstellung entstammt einer Kopfsteuerbeschreibung. Es sind also auch Hausstellen ohne Landbesitz aufgeführt. Der Prediger und auch der »Schaulemester« werden zum Schluß aufgefuhrt. Bei Quitzowen-Hoff und Bahns-Hoff (staatlich) werden keine Personen erwähnt.

K = Kotsassen (Köter)
B = Brinksitzer
H = Häusling
Tg = Tagelöhner
Kat-Nr
Aufstellung von 1769
(In Klammern: Landbesitz)
Aufstellung von 1773
(In Klammern: Personenzahl)
65
Pastor Rover (126)

66
Schulmeister Döpelhäuer (6)

Ackerleute:

Ouitzowen-Hoff

Bahns-Hoff

3
Hans Fricke (125,5)
Andreas Fricke (6)
57
Hans Heinr. Sültemeyer (139,5)
derselbe (6)
38
Andreas Wulff
Hennig Weschen (149)
Heinrich Voß
P. Hessen Hof (11)

Halbspänner:

39
Stophel Thielemann (110)
Christoph Thielemann (6)
54
Diederich Koch (86)
Zacharias Koch (5)
1
Frantz Wilhelm Meyer (62)
seine Witwe (3)
2
Andres Fricke (80)
Andreas Fricke (4)

Köther, sowie Brinksitzer, Häuslinge, Tagelöhner:

4

H J. W. Huben (2)
5

H Andreas Vorlop (2)
6

B Christoph Wulf (4)
7
K Bernhard Fricke (30)
derselbe (4)
8

H Christoph Prien (3)
9
B Johann Henrich Fricke (39,25)
derselbe (4)
10
Hans Henrich Wichen (2)
B Hans Henrich Rößig (2)
B Friedr. und Christian Thielemann (6,75)
Christoph v. Hoffe (2)
11
K Peter Niemeyer (19)
derselbe (4)
12
K. Hans Henrich Bothe (36,5)
Tg derselbe
13
B Hans Henrich Himbstedt (3)
derselbe (2)
14
K Peter Wulff (11)
derselbe (2)
15

HH.Weddecken(1)
16

H Hans Henrich Niemeyer (2)
17

H Joh. Fr. Thielemann (3)
18

H Christoph Thielemann (2)
19

19 H David Rößig (2)
20

H Johan Hacke (4)
21

H B. Thielemann (4)
22

H Andreas Fricke (2)
23

K H. H. Rößig (2)
24
K Henny Jürgen Thiele (7,5)
K derselbe (3)
25
K Claus Rößig (6,5)
H Andreas Rößig (4)
26
K Hans Henrich Voß (52)
K derselbe (5)
27
K Hans Boße (25,25)
K H. H. Boße (3)
28
K Andreas Mund (11,75)
K derselbe
29

Hans Laudahn (6)
30

H J. A. Politz (3)
31
K Henrich Ehlers (23,5)
K K. Ruberg (1)
32
K Christoph Dieckmann (6)
K Friedr. Koch (2)
33
K Henny Riesling (50,75)
K derselbe (4)
34
K Henny Weschen (52,5)
K Johann Levin Wesche (3)
35

H P. Sultemeyer (2)
36

H Gelhar (4)
37
K Conrad v. Höfen (11)
K derselbe (5)
38
s. vorher

39
s. vorher

40
K Johann Levin Wulff (32,5)
K derselbe (3)
41
K Cord Wulff (119,5)
Grenzschützer B. Meyer (3)
42
K Christoph Himbstedt (50)
K derselbe (3)
43
K Hans Henrich Wulff (22,5)
K J. M. Wulff (3)

Jochen Schmidt (5,75)

44
Hirtenhaus
Kuhhirte Frantz Unverhauen, Rinderhirte
Friedr. Unverhauen. Schweinehirte
Christ. Rothkamp
45

Ahlburgs Witwe (2)
46

Gosemann u. a. (6)
47

H Christoph Dircks (2) (Diederichs)
48
K Hans Henrich Wulff (27)
K derselbe (3)
49
K Jacob Diederichs (38)
K derselbe (4)
50
K Andreas Wulff (67,5)
K Conrad Wulff (4)
51
K Andres Thielemann (59,25)
K derselbe (5)
52

H Fr. H. Wesche (1)
53
K Jochen Schmidt (52)
seine Witwe (4)
54
s. vorher

55
K Paulus Fricke (27,5)
K derselbe (3)
56
B David Milcken (6,25)
B Hans Henrich Wulff (12,5)
K Hans Mielcke (2)
57
s. vorher

58
B Liborius Fricken (12,5)
B Johann Schrader (7,5)
H P. Fricke (2)
59
B Christoph Immenroth (5,75)
B derselbe (3)
60

J. J. Unverhauen
61

Brandes, Robrecht (2)
62

Muller, H. Schrader (4)
63

H Christoph Immenrod (2)
64

P. P. Rössig (5)
u. a. Prediger Röver

Gemeindewiesen (15)

Land (ohne Vorwerk)
1687 Mg Ackerland
156,25 Mg Wiese
Auswärtige Bürger hatten in der Immenröder Feldmark 60,5 Mg zinspflichtiges Land.
In Immenrode lebten 1773
213 Personen über 14 Jahre.
Kopfsteuer: 3 Mariengroschen pro Person

nach oben
zurück
zur Startseite

Dorfplan um 1770

AUK_bild2

Die aus Goslar kommende Heerstrasse führte bis 1860 über die Wasserstrasse, die Vienenburger Strasse und Harlingeroder Strasse nach Weddingen. Die Weddinger Strasse wurde durch die Kirchteichgasse verlängert. ein Feldweg schloss an die Hagebuttenstrasse an, führte durch den Krugkamp auf die Kreuzung bei Lopatar.

nach oben
zurück
zur Startseite

Das 19. Jahrhundert
ein Jahrhundert der Landwirtschaftsreformen.

Die politischen Auswirkungen der französischen Revolution in Deutschland und die Agrarkrise von 1820 mit dem Verfall der Getreidepreise beeinflussten nachhaltig zwei große Probleme der damaligen Landwirtschaft.
1. Das Verhältnis zwischen Grundherr und dem abhängigen Bauern mit all seinen Belastungen und Einschränkungen für den Hofstelleninhaber.
2. Periodisch auftretende Hungersnöte, hervorgerufen durch unrationelle Arbeitsweisen aufgrund grundherrlicher Belastungen und einer veralteten Flurverfassung.

Das Verhältnis des Bauern zu seinem Grundherren war von Abhängigkeiten rechtlicher und materieller Art geprägt. Erst 1831 wurde die Leibeigenschaft im Hannoverschen durch Gesetz aufgehoben (vorher war der Bauer hörig, seine Kinder hatten eine bestimmte Zeit ohne Lohn beim Herren zu arbeiten, usw.). Der Grund und Boden sowie die Höfe gehörten bis auf wenige Ausnahmen verschiedenen Grundherren, also nicht dem Bauern, der den Acker bestellte. Eine Fülle von »Gefallen und Lasten« und von »Diensten« machte den Bauern von seinem Grundherren abhängig.

Der Bauer war beispielsweise durch Meierrecht oder Erbzinsrecht an einen Grundherren gebunden. Das Meierrecht bezeichnet dabei die engere Bindung (der Meierbrief wurde ca. alle 9 Jahre neu ausgestellt). Er musste bestimmte Bedingungen erfüllen, um Land und Hot gegen Zinsen übereignet zu bekommen. Der Hof von Richard Wolf war übrigens der »Kirchmeier« von Immenrode. Ein Hof war in der Regel mehreren Grundherren zinspflichtig. Daraus ergibt sich in der folgenden Aufstellung die große Höfezahl.

Um 1840 waren in Immenrode als Erbzinsgut zinspflichtig:
15 Höfe an das Kloster Walkenried
30 Höfe an die Domprobstei
7 Höfe an die Stephaniekirche
13 Höfe an das Kloster Wöltingerode
1 Hof an einen Goslarer Bürger
9 Höfe an die Immenröder Kirche
1 Hof an den Marstall in Goslar

Um 1840 waren in Immenrode durch Meierrecht zinspflichtig:
1 Hof an das Hospital in Goslar
4 Höfe an das Kloster Neuwerk
1 Hof an die Kirche Immenrode (Kirchmeier Nr. 54)
2 Höfe an das Kloster Wöltingerode
3 Höfe an Bürger in Goslar
3 Höfe an die Stephaniekirche
2 Höfe an die Domprobstei

Um 1862 gab es bei den Immenröder Hofstellen folgende Grundherren, denen die Bauern zinspflichtig waren:
Die königliche Domäne:
Hausnummern: 57, 54, 50, 26, 34 mit ca. 57 Morgen
Kloster Walkenried
Hausnummern: 50, 41, 26, 34, 51, 33, 4.2, 49, 40, 7, 14, 56, 59, 25 mit ca. 121 Morgen
Kirche Immenrode
Hausnummern: 41, 51, 12, 7, 43, 27, 14,37, 32 mit ca. 34 Morgen
Kirchen- und Schulfond Goslar
Hausnummern: 39, 2, 50, 41, 26, 34, 51, 33, 9, 40, 55, 48, 7, 43, 31, 14, 11, 37, 28, 32, 56, 24, 59, 46, 47, 23, 62 mit ca. 252 Morgen
Versorgungsanstalt Neuwerk
Hausnummern : 49, 19 mit ca. 8 Morgen
Cämmerei Goslar
Hausnummer: 41 mit ca. 4 Morgen
Kirche St. Stephanie
Hausnummer: 40, 7, 31 mit ca. 13 Morgen
Kloster Walkenried
Hausnummern: 51, 48, 56, 46 mit ca. – Morgen

Verschiedene Höfe hatten die Zinsen und damit die Grundherrschaft bereits abgelöst. Einige Immenroder Bauern waren im 18. Jahrhundert sogar »Lehnsvasallen« der Braunschweiger Herzoge.
Diese Ehre (oder Abhängigkeit) kostete sie jährlich zu Michaelis 1 Matthier (Münze).
Dies waren :
Nr. 55 – P. Fricke für 5 Morgen
Nr. 33 – H. Rißling für 7 Morgen
Nr. 24 – C. Thiele für 3 1/2 Morgen
Nr. 48 – H. H. Wulff für ? Morgen

Bereits 1808 gab es unter der französischen Herrschaft ein Gesetz zur Ablösung der Lasten und Dienste, doch 1815 kehrte man im Hannoverschen zur alten Ordnung zurück. Die vorher erwähnte Agrarkrise und die Julirevolution in Frankreich führte jedoch auch bei den braven Hannoveranern zu Unruhen und Aufmüpfigkeit. 1831 passierte dann endlich das Ablosungsgesetz die Gremien. Der Ablösungsprozess zog sich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts hin.

Gewaltige Summen mussten von der Immenroder Bauernschaft aufgebracht werden, um als eigener Herr den Acker bearbeiten zu dürfen. Als Grundlage diente bei den verschiedenen Belastungen der 25-fache Jahresbetrag einschließlich der Zinsen. Der Adel hatte an seinen Lehnsherren nichts zu zahlen. Damals entstanden die landwirtschaftlichen Sparkassen und Banken. Ansonst waren die Bauern in ihren Schulden erstickt.

Einige Ablösungsbeispiele aus Immenrode:
Die Ablösungen begannen bei uns ab 1841 zwischen den staatlichen Stellen und den Bauern. Vorreiter war die Königliche Domänenkammer. Später folgten die Königliche Klosterkammer, die Herzoglich Braunschweigische Kammer, die Stadt Goslar, der Kirchen- und Schulfond in Goslar.
Ackerhof Nr. 57, Sültemeyer (heute Ewald) 1648 Taler fur Spanndienste, Meierzinsen, Dienstgelder und Baulebung (zu zahlen an die Domänenkammer)
Ackerhof Nr. 3, Gebensleben (heute Watzlawik/ Lachmund) 207 Taler an die Herzöglich Braunschw. Kammer 116 Taler an die Stadt Goslar
Halbkothsaß Nr. 25, W. Fricke (heute R. Koch) 105 Taler an die Königl. Domanenkammer

Kaufkraft des Talers um 1840
1 Ochse = 20 Taler
1 Schwein = 4-6 Taler
1 Kuh = 15-20 Taler
1 Morgen Roggen auf dem Halm = 8 Taler
Lohn eines Knechts außer freier Kost und Wohnung: Kittel, Kamisol, Weste, 2 Hemden, 2 Hosen, 1 Paar Schuhe, 1,5 Pfund Wolle, jährlich 12 Taler.
Ab 1833 beginnend, besitzen wir aus Immenrode Unterlagen, welche die Ablösung des Zehnten betreffen. Zum Beispiel waren dem Kloster Neuwerk 25 Hofstellen mit insgesamt 708 Morgen, 25 Gänsen und 24 Hühnern zehntpflichtig. Allein die Ablösung des Frucht- und Brachzehnten betrug bei diesen Grundherren 7586 Taler. Auch der Fruchtzehnte der Herzöglich-Braunschweigischen Domänenkammer wurde seinerzeit abgelost. Dieser Ablösungsreceß bietet einen Einblick in die Dreifelderwirtschaft der damaligen Zeit. Sie war bereits modifiziert, denn das Brachland wurde auch für den Anbau von Gemüse benutzt.

Gekürzte Aufschlüsselung der Abgaben:
Winterfeld
44 Morgen = 352 Stiegen Weizen; Abgabe: 31 Stiegen ca. 33 Taler
133 Morgen = 1319 Stiegen Roggen; Abgabe: 118 Stiegen ca. 103 Taler
Sommerfeld
44 Morgen = 268 Stiegen Gerste
133 Morgen = 798 Stiegen Hafer
Brache
38 Morgen Erbsen = 266 Stiegen
38 Morgen Bohnen = 304 Stiegen
29 Morgen Flachs = 2610 Bund
29 Morgen Kartoffeln = 299 Scheffel
29 Morgen Klee + Stroh

In der übrigen Feldmark sah es wohl ähnlich aus. Interessant ist die Vielfalt der angebauten Früchte und beim Getreide die hohe Anbaufläche von Roggen und Hafer. Die Zuckerrübe und der Kunstdünger hatten ihren Siegeszug noch nicht angetreten. Die obige Zehntablösung (die sogenannte Dörrieröder Zehntablösung) brachte dem Braunschweiger Herzog ca. 8000 Taler ein. 27 Immenröder Bauern mussten diesen Betrag aufbringen. Es hatten zum Beispiel zu zahlen :
Ackerhof, Nr. 3: 141 Taler für 7 Morgen (168 Mg. Landbesitz insgesamt)
Ackerhof, Nr. 57: 388 Taler für 22 Morgen (174 Mg. Landbesitz insgesamt)
Eine Magd im 3. Jahr bekam seinerzeit außer Schuhen, 2 Röcken, 30 Ellen Leinen, 1 Pfund Wolle, 2 Metzen Leinsamen, Kost und Wohnung frei, 6 Taler jährlich. Auch die Gerechtsame der Pfarre und Schule wurden damals abgelöst. Die Pfarrgerechtsamen betrugen jährlich u. a. 10 Brote und 10 runde Mettwürste (natura oder in Geld), 2 1/2 Gänse und 2 Hähnchen. Die Schulstelle erhielt um 1870 u. a. ca. 650 kg »Schulroggen«, 10 Brote und 10 runde Mettwürste als »Pröwen«, 9 Schock Eier.

Wieder ein Ablösungsbeispiel auf den Ackerhof Nr. 3 bezogen: Dieser Hof wurde 1887 von Wilhelm Stallmann an den Bankier Oppenheim in Hannover verkauft, gleichzeitig wurden die Abgaben an die Pfarre und die Schulstelle abgelöst. 248,25 Mark kostete die Ablösung. Der Hof hatte jährlich abzugeben: 2 Brote, 2 Mettwürste, 1 Gans an die Pfarre. 1 Brot, 1 Mettwurst, 100 Pfund Roggen an die Schulstelle.

Der »Schaulemester« konnte weiterhin von jeder »confirmierten lutherischen Person« zu Ostern 2 Eier beanspruchen. Die beredte Klage des Lehrers in der Schulchronik »… leider weigern sich von den sogenannten kleinen Leuten viele, irgend etwas dieser Art zu geben …« Vermutlich hatten sie selbst nicht genug. Viele Jahre dauerte es, bis die Bauern für vieI Geld ihre Abhängigkeit ablösen konnten. Sie wurden frei und konnten entsprechend auf ihrem eigenen Boden wirtschaften. Eine feudale Epoche begann sich ihrem Ende zuzuneigen. Demokratie war es noch lange nicht.

nach oben
zurück
zur Startseite

Die Generalseparation
Die Immenröder Feldmark wurde auch von den Nutzungsrechten der umliegenden Dörfer und Grundherren berührt. Die uralten Rechte (oftmals nur mündlich weitergegeben) betrafen die Hütungs- und Weiderechte. Damals eine wichtige Sache, denn ganzjähriges Stallvieh und Mastfutter konnten sich die Bauern seinerzeit noch nicht leisten. Wegen der Weidegrenzen gab es ständig Ärger, viele Prozeßakten künden davon. Wie schnell geriet ein Hirte mit seiner Herde (mit Absicht?!) über die Weidegrenze. Im Jahre 1830 wurden nun endlich die Nutzungsgrenzen abgestimmt und die Feldmarken »bereinigt«.

Im abschließenden Vertragswerk nennt man diesen Vorgang »…die Generalteilung der Gemeinheiten und Aufhebung der Koppelhütungen auf den … in und an den Grenzen der Feldmark Immenrode gelegenen Anger, Wiesen und Felder…«.

Die große Anzahl der Interessenten gibt einen Einblick in das schwierige Vertragswerk.
1. Königliche Domäne (herrschaftliches Vorwerk, Domäne Vienenburg/ Wiedelah, Cammergut Weddingen)
2. Königliche Klosterkammer (Klostergut Grauhof, Klostergut Wöltingerode, Klostergut Riechenberg, Vorwerk Hahndorf)
3. Stadt Goslar (Domprobstei, Ohlhof, Siechenhoff)
4. Herzogliche Kammer Braunschweig (Domäne Harzburg)
5. Immenrode
6. Harlingerode
7. Vienenburg
8. Weddingen
9. Hahndorf
10.0ker

Diese Generalteilung war Vorbedingung, um die Spezialteilung (Gemeinheitsteilung) und anschließende Verkoppelung durchführen zu können.

nach oben
zurück
zur Startseite
Die Spezialteilung und Verkoppelung
Über Jahrhunderte lang wurden die Immenröder »Gemeinheiten« genossenschaftlich genutzt und gepflegt. Nutzungsberechtigte waren die Reiheleute (Ackerleute, Halbspanner, Kotsassen). Die Gemeinheiten Immenrodes umfaßten Wiesen, Weiden, Anger, den Steinbruch am Hainberg, die Mergelkuhle am Graseberg, die Lehmkuhle am Klapperborn, den Flachsrotten, das Flußbett der Oker, den Begräbnisplatz, das Hirtenhaus und verschiedene Waldgebiete.

An dieser genossenschaftlichen Nutzung der Gemeinheiten gab es viel Kritik. Die Weiden und die Forst befanden sich durch Überweidung in einem kläglichen Zustand, die Wiesen waren ungepflegt. Oftmals war es nur mit Strafen möglich, dass der Bauermeister zu den Pflegemaßnahmen die Reiheleute heranziehen konnte. Gemeinsame Nutzungen fuhren zu Streitereien, gemeinsam gefaßte Entschlusse wurden aus Eigennutz schnell unterlaufen. Heute ist es ja ähnlich. Was allen gehört, gehört keinem. Ein Gesetz von 1824 ermöglichte die Gemeinheitsteilung (Spezialseparation) und auch die Verkoppelung der verstreut liegenden Parzellen. 1842 erschienen die genauen Verfahrensregelungen.

Unsere Immenroder Bauern wurden 1843 aktiv und zeigten den Behörden ihr Vorhaben an. Lediglich der Kotsasse August Immenroth (Hausnr. 10) wollte »den neumodischen Kram« nicht mitmachen. Allerdings konnte er das Verfahren nicht aufhalten. Eine kurze Übersicht über die Folgen der Gemeinheitsteilungen, welche den genossenschaftlichen Besitz in Privatbesitz überführten:
Die Gemeindeweiden (Anger und Triften) wurden aufgegeben. Man benötigte keinen Gemeindehirten mehr. Das Hirtenhaus benutzte man als Armenhaus. Nur die Schafhirten überlebten die Separation. Die Brinksitzer und Häuslinge konnten nicht mehr an den Gemeinheiten teilhaben (hauptsachlich Viehaustrieb, Holz- u. Bucheckernsammeln, Lehmaushub u. a.). Sie waren die großen Verlierer und gingen leer aus. Die Verarmung dieser Bevölkerungsschicht führte zu den großen Abwanderungsbewegungen in die Fabriken der Städte.
Die Gemeinheitsteilung ist als Teil der »Iandwirtschaftlichen Revolution« nicht von der Verkoppelung (Flurbereinigung) zu trennen.

Die Bevölkerung Deutschlands war nach dem 30jahrigen Krieg stetig gewachsen. Die alte Flurverfassung (Dreifelderwirtschaft, genossenschaftliches Eigentum), die Abhängigkeit vom Grundherren, die Abgaben und Dienste, Düngerknappheit, veralteter Gerätepark usw. verhinderten eine ausreichende Ernährung der Bevölkerungsmassen. Die Feldmark war in Sommerfeld, Winterfeld und Brache eingeteilt. 1/3 des Ackerlandes wurde kaum bzw. nur in Teilen für den Hackfruchtanbau genutzt. Der Landbesitz des einzelnen Hofes war in viele Parzellen aufgesplittert und lag im »Gemenge«. Lange Anfahrtswege und ein kompliziertes Wegerecht behinderten einen rationellen Einsatz der Arbeitskräfte. Es herrschte »Flurzwang«; auf den »Kampen« mussten von den Parzellenbesitzern die gleichen Früchte angebaut werden, die Ackerflächen waren noch nicht entwässert, der Naturdünger reichte nicht.

Die Grundherrschaft hatten die Bauern abgeschüttelt, die Gemeinheiten waren aufgeteilt; die Verkoppelung »Iag in der Luft« und wurde, wie in Deutschland üblich, konsequent durchgeführt. 1843 fing man in Immenrode, wie bereits erwähnt, an. 1846 kam die Genehmigung, 1854 begann man mit der praktischen Arbeit. 1863 wurde der Receß (das Vertragswerk) von den Beteiligten unterschrieben. 15 000 Taler musste die Bauernschaft für die Verkoppelung aufbringen. Das Hainholz und das Faulholz wurden gerodet, um die Geldmenge aufbringen zu können (Eichen und Buchen). 3000 Morgen hatte man bei Vertragsschluss »flurbereinigt« . Alles Land musste nach Güteklassen erfaßt und vermessen werden. Wege legten die Interessenten an, das Land wurde entwässert, Graben angelegt, Bäche und Teiche zugeschüttet, Hecken, Grenzbaume und Ödland gerodet. Die Feldmark war nicht mehr wiederzuerkennen.

Dann der Arger mit der Bodengüte. Den Boden besaß man – was erhielt man nach der Flurbereinigung? Aus dem Vertragswerk geht hervor, dass Lehm, Mergel und Steine nicht mehr an die Brinksitzer verkauft werden durften. Lediglich der Flachsrotten blieb ihnen zugänglich. Weitsichtige Zeitgenossen kritisierten die »Gründlichkeit«, mit der in der Landwirtschaft aufgeräumt wurde. Es hatte sicher behutsamer vonstatten gehen können. Eine Umweltschutzgesetzgebung gab es ja noch nicht. Eine ähnliche Situation haben wir ja heute auch. Der Fortschritt erfordert seinen Preis. Fortschritte gab es damals durchaus.

Eigennutz ging vor Gemeinnutz. Man wusste, wofür man arbeitete. Nämlich für den eigenen Geldbeutel. In Immenrode erhöhte sich die landwirtschaftliche Nutzflache um 30,9 % (eine Brache gab es nicht mehr). Durch gezielten Grünfutteranbau konnte man Stallvieh halten. Die Hungersnöte verloren ihren Schrecken. Der Kunstdünger wurde erfunden, die Zuckerrübe gezüchtet, landwirtschaftliche Gerate importiert, erfunden, produziert… Es ging aufwärts, an den Fortschritt wurde geglaubt. Wie heute? ! Die Flurbereinigungen sind auch heute noch nicht abgeschlossen. Es ist nur zu hoffen, daß vernünftige politische Absprachen und die Umweltschutzgesetzgebung verhindern, dass »kaputtbereinigt« wird. Was heute das Leben in unseren Dörfern bestimmt, ob in sozialer oder in wirtschaftlicher Hinsicht – im 19. Jahrhundert fing es an.

Im zwischenmenschlichen Bereich bewundern wir jene Zeit. Man kam zusammen, musste zusammenkommen, schon wegen des genossenschaftlichen Eigentums. Privatheit gab es nicht; so leicht ließ das Dorf aber auch keinen Mitbewohner fallen. Gründe zu Feiern gab es schon nach jeder genossenschaftlichen Arbeit, beim Spinnen, bei familiären Anlassen. Was wir heute vermissen, fand man damals – nämlich dörfliche Gemeinschaft. Was wir heute überreich haben, war damals das Ziel aller Wünsche. Ein voller Bauch und ein voller Sparstrumpf. Vielleicht hatten unsere Vorfahren mit Freude die dörfliche Gemeinschaft gegen die materiellen Errungenschaften von 1986 eingetauscht.

Viele von uns träumen von der »guten alten Zeit«. Ich glaube, unsere Vorfahren träumten von der »guten neuen Zeit«.